21. September 2014:

Berching auf Kriegsfuß mit dem Bodendenkmalschutz: Fühlt sich die Stadt noch an Auflagen und Gesetze gebunden?

Es fällt selbst dem verwaltungstechnischen Laien auf:

Die Stadt Berching scheint sich bei der Verwirklichung ihrer ISEK-Projekte und anderer Bauvorhaben nicht unbedingt an die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten:

  • So existiert für den Grüngürtel vor der Vorstadtmauer ein gültiger Bebauungsplan, erstellt im Jahr 1991, in Kraft getreten im Jahr 1995, der dort ausschließlich Gartenland vorsieht und damit den Einbau von unpassenden Betonelementen à la ISEK verbietet. Der Plan wurde seinerseits in weiser Voraussicht erstellt, um in Zukunft bauliche Veränderungen zwischen Ludwig-Donau-Main-Kanal und Vorstadtmauer zu verhindern.

    Dieser Bebauungsplan ist nach wie vor rechtskräftig - und dennoch hat man sich erlaubt, ihn mit dem missglückten "Mehrgenerationenpark" zu unterlaufen!

    Verkleinerte Abbildung des Bebauungsplans von 1991/1995.

  • Wer in einem denkmalgeschützten Raum Bodenveränderungen herbeiführen will, ist aufgrund der Gesetzeslage zwingend verpflichtet, zuvor ein bodenarchäologisches Fachunternehmen mit der Untersuchung und Asservierung von etwaigen Bodendenkmälern zu beauftragen. Im Fall des Kuffer-Parks wurde dazu im Planfestellungsbescheid auch eine entsprechende, wenn auch u. E. unvollständige Auflage erlassen.

    Die diesbezüglichen Passagen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der Ausführungsbestimmungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege haben wir zur Verdeutlichung gelb unterlegt; sie können hier eingesehen werden: [Link] [Link]

    Trotz der eindeutigen Rechtslage scheint das mit der Bodenarchäologie in Berching nicht recht zu klappen.

    Wenn unsere Informationen richtig sind, wurde allein im vergangenen halben Jahr 6mal eklatant gegen die einschlägigen Bestimmungen verstoßen:

    1. Nettomarkt 1: Für die Errichtung des neuen Netto-Marktes in Berching wurde vor wenigen Monaten ein größeres Bodendenkmal (Nummer D-3-6834-0040, Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung) einfach ohne Untersuchung abgeräumt. Der Fall schlug Wellen in der örtlichen und überörtlichen Presse.

    2. Nettomarkt 2: Erst vor wenigen Tagen hat man auch das alte Söldner-Gütl am Rand des neuen Netto-Parkplatzes in einer Blitzaktion weggeschoben und das Areal für den Parkplatz mit Schotter und anderen Materialien aufgefüllt. Formal liegt dieses Areal am Rande des ausgewiesenen Bodendenkmals, dem inneren Wesen nach gehört es jedoch dazu. Erneut keine Bodenarchäologie vor Ort!

    3. Das Pflasterzollhaus am Krapfentor: Hier hatte die Denkmalbehörde die Auflage erteilt, den vorbestehenden Graben freizulegen. Dieser ist zwar nach unseren Informationen an der betreffenden Stelle nicht existent. Gleichwohl handelt es sich um eine untersuchungspflichtige Vormauerzone. Beim Abräumen des Häuschens und Durchpflügen des Gartens hätte ebenfalls eine Begleitung durch einen Bodenarchäologen stattfinden müssen, ist aber nicht erfolgt.

    4. Das in der Stadtmauer gelegene, denkmalgeschützte Haus Ringmauerweg 6: Dieses die nördlichen Wehrmauer durchbrechende Haus ((D-3-73-112-87) ist ein Kuriosum aus der rel. "rechtelosen" Zeit kurz nach Gründung des Königreichs Bayern und Beendigung der napoleonischen Kriege und trug laut Häuserbuch den Namen "Haimperl-Turm". Später wurde es auch "Winkler-Häusl" genannt; der kolportierte Name "Zechhäusl" dürfte eine Verwechslung sein. Dieses Haus wurde kürzlich an einen Privatmann verkauft und bis 2014 aufwändig saniert, dazu wurde unmittelbar vor der Stadtmauer, zum Hollnberger-Park hin, eine Freiterrasse mit Umfassungsmauer neu errichtet. Dies ist zum einen ein klarer Verstoß gegen den Ensembleschutz, denn an mittelalterlichen Stadtmauern haben nun mal Sonnendecks nichts zu suchen. Da hier zum anderen auch Bodenarbeiten stattfanden, hätte zwingend die Bodenarchäologie zugezogen werden müssen. Dies war nach unseren Informationen nicht der Fall.

    5. Der Schaidl-Garten: Hier fanden zwar nach Beginn der Wegearbeiten Untersuchungen durch die Firma Adilo aus Parsberg statt, die Zuziehung erfolgte allerdings, so wurde uns von kompetenter Seite versichert, situationsbedingt (und dadurch eigentlich zu spät) durch die Baufirma Englmann, nicht durch die Stadt Berching.

    6. Last not least der Kuffer-Park: Hier wurde von offizieller Seite der Baubeginn des geplanten Vergnügungsparks erst für den 15., dann für den 30. September 2014 kommuniziert, die im Planfeststellungsbescheid vorgeschriebene bodenarchäologische Untersuchung war zuvor weder ausgeschrieben noch in Auftrag gegeben worden.

An Zufälle mag man bei einer solchen Häufung immer des gleichen Sachverhalts selbst als Außenstehender nicht glauben. Das Übergehen der Bodenarchäologie scheint vielmehr Prinzip zu sein und zeugt von einer Chuzpe, die ihresgleichen sucht.

In anderen Städten greift in solchen Fällen die Kommunalaufsicht ein und verhängt Bußgelder!

Nur im mittelalterlichen Berching herrscht diesbezüglich wieder einmal Fehlanzeige!

Offensichtlich ist man sich sicher: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"